Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht:

 


Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab.
Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern.
Somit sind auch wir als Verein betroffen.
Nur wenn der Betroffene weiß, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden und welche Rechte er hat, lassen sich die Grundprinzipien der Transparenz und der Verarbeitung nach Treu und Glauben verwirklichen.
Daher sieht die DSGVO die Verpflichtung vor, die betroffene Person umfassend zu informieren.
Über das Schreiben "Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 DSGVO", das künftig allen neuen Mitgliedern mit der Anmeldebestätigung zugesandt wird, können Sie sich hier informieren. 

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