§ 1 Mitgliedschaft
Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 27 Jahre, sowie die gewählten und beauftragten Mitarbeiterinnen der Jugendabteilung und des Jugendvorstandes des Turnverein 09 Pivitsheide e.V. bilden die Vereinsjugend des Turnverein 09 Pivitsheide e.V..
§2 Grundsätze
Die Vereinsjugend des Turnverein 09 Pivitsheide e.V. bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen ein. Zudem steht sie insbesondere hinter §2 der Satzung des Turnvereins 09 Pivitsheide.
Im Sportverein treffen Kinder und Jugendliche aus vielfältigen sozialen Zusammenhängen aufeinander.
Alle haben im Turnverein 09 Pivitsheide die Chance auf eine positive Persönlichkeitsentwicklung.
Verstärkt wird auf das Kindeswohl unserer Mitglieder geachtet. Um das Kindeswohl bestmöglich zu schützen und sexuelle und interpersonelle Gewalt zu prävenieren, hat jede*r, welche*r Kinder und Jugendliche betreut, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Multiplikator*innen des Vereins haben zusätzlich den Ehren- und Verhaltenskodex zu unterschreiben und ab 14 Jahren ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
§3 Ziele und Aufgaben
(1) Die Vereinsjugend bekennt sich zu den in der Satzung des Turnvereins 09 Pivitsheide e.V. verankerten und beschlossenen Zielen und Aufgaben.
(2) Organisation altersgemäßer außersportlicher Aktivitäten und Veranstaltungen (z.B. Jugend-veranstaltungen, Ausflüge, Freizeiten).
(3) Interessenvertretung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen innerhalb des Vereins.
(4) Repräsentation der Vereinsjugend außerhalb des Turnvereins 09 Pivitsheide e.V..
(5) Förderung des Sports als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit. Sie soll durch Sport, Spiel, Spaß und Bewegung zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beitragen. Hierbei können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre motorischen, emotionalen und sozialen Kompetenzen entwickeln und erweitern.
(6) Gemeinsam lernen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soziales sowie prosoziales Verhalten.
(7) Das Leistungsstreben ist zu fördern, um die körperliche Fitness, die Konzentrationsfähigkeit und die allgemeine Leistungsfähigkeit zu stärken.
§4 Verwaltung
(1) Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbst unter Anerkennung der Satzung des Turnvereins 09 Pivitsheide e.V..
(2) Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
§5 Organe
(1) Die Organe der Vereinsjugend sind
- die Jugendversammlung,
- der Jugendausschuss und
- der Jugendvorstand.
(2) Die Mitglieder der Organe arbeiten ehrenamtlich. Sie werden in ihrer Arbeit vom Gesamtvorstand des Turnvereins 09 Pivitsheide e.V. unterstützt.
§6 Jugendversammlung
(1) Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend des Turnverein 09 Pivitsheide e.V..
(2) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach §1 ab 12 Jahren.
(3) Ihr obliegt die gesamte Entscheidungsgewalt, zu der die einfache Mehrheit benötigt wird. Für die Änderung der Jugendordnung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
(4) Die ordentliche Jugendversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig, soweit ordnungsgemäß eingeladen wurde.
(5) Die Jugendversammlung ist vom Jugendvorstand per E-Mail, in der örtlichen Presse oder in Aushängen, wie z.B. in den Schaukästen einzuberufen. Als erweiterte Möglichkeit ist auch die Bekanntmachung über Social-Media nutzbar. Die Einberufung der Jugendversammlung muss mindestens 2 Wochen vor der Versammlung geschehen. Die Jugendversammlung sollte vor der Mitgliederversammlung des Turnverein 09 Pivitsheide e.V. terminiert sein.
(6) Anträge an die Jugendversammlung müssen dem Jugendvorstand mindestens eine Woche vor der Jugendversammlung schriftlich vorliegen.
(7) Die Aufgaben der Jugendversammlung sind insbesondere
- die Entgegennahme des Berichtes des Jugendvorstandes,
- den Jugendausschuss zu entlasten,
- den Jugendausschuss wie folgt zu wählen:
- der*die Jugendwart*in für zwei Jahre
- der*die stellvertretende Jugendwart*in für zwei Jahre,
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
- Beratung über Jugendveranstaltungen,
- Abstimmungen über notwendige Änderungen bzw. Erweiterung/Anpassung dieser Jugendordnung.
(8) Auf Antrag von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung oder eines mit einfacher Mehrheit des Jugendvorstandes gefassten Beschlusses muss eine außerordentliche Jugendversammlung innerhalb von drei Wochen mit einer Ladungsfrist von einer Woche stattfinden.
(9) Die Bestimmungen des §8 der Satzung gelten sinngemäß.
(10) Über die von der Jugendversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, welches von dem*der Versammlungsleiter*in zu unterzeichnen ist. Dieses ist als Original dem*der Schriftführer* in des Vereinsvorstandes zukommen zu lassen.
§7 Jugendausschuss
(1) Den Jugendausschuss bilden
- der*die Jugendwart*in als Vorsitzende*r,
- der*die stellvertretende Jugendwart*in als stellvertretende^ Vorsitzende*r und
- optional ein J-Team.
(2) Der Jugendausschuss tritt nach Bedarf zusammen. Er ist Beschlussorgan für alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Jugendversammlung vorbehalten sind.
(3) Der Jugendausschuss ist für die Umsetzung der Beschlüsse aus der Jugendversammlung verantwortlich.
(4) Der Jugendausschuss erledigt alle anfallenden Arbeiten sowie die laufenden Geschäfte der Vereinsjugend.
(5) Für fachspezifische Themen kann jede*r, unabhängig des Alters, durch den Jugendvorstand beauftragt bzw. hinzugezogen werden. Sie gelten als beratendes Mitglied des Jugendausschusses.
§8 Jugendvorstand und Vertretungsrecht
(1) Der Jugendvorstand besteht aus zwei in der Jugendversammlung gewählten Jugendwart*innen, davon eine*r in stellvertretender Funktion (eine*r muss mindestens 18 Jahre alt sein).
(2) Einer der beiden Jugendwart*innen ist stimmberechtigtes Mitglied des Gesamtvorstandes des TV09 Pivitsheide e.V.. Der*die zweite Jugendwart*in ist beratendes Mitglied des Gesamtvorstands.
(3) Scheidet ein Mitglied des Jugendvorstandes im Laufe einer Legislaturperiode aus, beauftragt der Jugendvorstand eine andere geeignete Person seiner Wahl mit der kommissarischen Wahrnehmung dieser Aufgabe. Die Bestätigung bzw. eine Neuwahl erfolgt in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Jugendversammlung.
§9 J-Team
Ein J-Team ist ein Zusammenschluss von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 27 Jahren. Sie engagieren sich, ohne gewählt oder berufen zu sein, auf freiwilliger Basis für die Vereinsjugend. Das J-Team ist laut §7 ein Teil des Jugendausschusses. Es plant und führt Aktionen des Jugend-Vorstandes durch und setzt sportpolitische Impulse. Das J-Team arbeitet partizipativ, in flexibler und projektorientierter Form.
§10 Änderung der Jugendordnung
Die Jugendordnung darf nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung geändert werden. Sie muss vom Jugendvorstand und einem*einer weiteren Vertreter* in aus dem Vereinsvorstand neu unterzeichnet werden. Sie darf der Satzung des Turnverein 09 Pivitsheide e.V. nicht widersprechen.
§11 Inkrafttreten
Die Jugendordnung tritt mit den Unterschriften der in §10 genannten Personen nach der Verabschiedung durch die Jugendversammlung in Kraft.
Lena Erfkamp (Jugendwartin)
Mara Brombach (stellvertretende Jugendwartin)
Sylke Buschmann (Oberturnwartin)
Beschlossen in der Jugendversammlung am 08.06.2026.